Elternvertreter

Im Kita-Gesetz verankert ist das Mitbestimmungsrecht der Eltern und erfolgt über den zu bildenden
Kita-Ausschuss. (Siehe § 7 , Absatz 1 und 2)
In der Kita gibt es eine von Eltern gewählte Elternvertretung in jeder Gruppe und diese Vertreter wählen gemeinsam die zwei Mitglieder für den Kita-Ausschuss.
Über diesen Ausschuss haben Vertreter der Eltern ein gleichwertiges Mitspracherecht neben
den zwei Vertretern des Trägers und den zwei Vertretern der Erzieherinnen bei wichtigen Entscheidungen innerhalb der Kita.
Die Informationen des Kita- Ausschusses werden an die Eltern der Gruppen geleitet und umgekehrt werden Anregungen der Eltern in den Kita-Ausschuss eingebracht.

Elternvertreter der…

Zwergengruppen 1-4

Frau Fischer
Frau Richter-Baruth
Herr Bartsch
Frau Kühn